Sitzung: 16.12.2008 Gemeinderat Trebbichau a.d. Fuhne
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: TRE/040/2008
Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde
Trebbichau an der Fuhne überträgt entsprechend § 10a Abs. 1 und 3
Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) vom 27.02.2004 in der
derzeit geltenden Fassung die Aufgaben des Gemeindewahlleiters zur
Durchführung der Kommunalwahl am 07.06.2009 auf den Leiter des gemeinsamen
Verwaltungsamtes, Herrn Peter Nössler. Die Aufgaben des
Stellvertreters werden auf die 2. Stellvertreterin des Leiters des
gemeinsamen Verwaltungsamtes, Frau Rita Wagner, übertragen. Zugleich werden die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf den vom Gemeinschaftsausschuss zu berufenden gemeinsamen Wahlausschuss übertragen. |