Sitzung: 15.12.2008 Stadtrat Radegast
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: RAD/049/2008
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Radegast überträgt entsprechend § 10a Abs. 1 und 3 Kommunalwahlgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) vom 27.02.2004 in der derzeit geltenden
Fassung die Aufgaben des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der
Kommunalwahl am 07.06.2009 auf den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes, Herrn
Peter Nössler. Die Aufgaben des
Stellvertreters werden auf die 2. Stellvertreterin des Leiters des
gemeinsamen Verwaltungsamtes, Frau Rita Wagner, übertragen. Zugleich werden die Aufgaben
des Gemeindewahlausschusses insgesamt
auf den vom Gemeinschaftsausschuss zu berufenden gemeinsamen
Wahlausschuss übertragen |