Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Radegast erklärt auf der Grundlage der §§ 36 BauGB und 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Radegast zu dem Bauantrag „Errichtung eines Unterstandes für Landmaschinen“  des Bauherrn Andreas Berger, Gartenstraße, Flurstück 115 der Flur 3 der Gemarkung Radegast.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.

 

Der Genehmigungsbehörde wird der Hinweis gegeben, dass die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung im Genehmigungsverfahren zu untersuchen sind.