Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Prosigk beschließt, den Bürgermeister zu berechtigen, dass er gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 100 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung die Umschuldung des Restkredites in Höhe von 29.639,43 € von der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld bei der Bank vornehmen kann, die den besten  Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

1.      Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.

2.      Auszahlung 100 %

3.      Zahlungsweise von Zins und Tilgung vierteljährlich/nachträglich

4.      Die Annuitätenrate incl. Zins- und Tilgungsanteil soll die Vierteljahresrate von 1.075,07 € nicht übersteigen.

5.      Die Zinsbindung dieses Darlehens soll für die gesamte Laufzeit vereinbart werden.

 

Der Kredit ist am 30.03.2009 aufzunehmen. Der Gemeinderat ist in seiner darauf folgenden Sitzung darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank der Kredit umgeschuldet wurde.