Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Radegast beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 Abs. 1 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1993 in der derzeit gültigen Fassung über die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 8801.5000 in Höhe von 12.000,00 Euro für die Instandhaltung der kommunalen Wohngrundstücke.