Sitzung: 17.11.2008 Stadtrat Radegast
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1 (BM
Vorlage: RAD/040/2008
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der
derzeit geltenden Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Radegast folgende
Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 31.08.2008 in der Stadt
Radegast: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig. |