Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1 (BM

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der derzeit geltenden Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Radegast folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 31.08.2008 in der Stadt Radegast:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig.