Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Prosigk beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, dass die Gemeinde Prosigk zum Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 46 „Am ehemaligen Krankenhaus Süd“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.