Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage der §§ 2 und 4a BauGB, dass die Stadt Gröbzig gegen den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Köthen einschließlich aller Ortsteilflächennutzungspläne  keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.