Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 undd 97 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes

zur Gemeindegebietsreform vom 20.02.2008 (GVBL. LSA S- 40) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4640.00.9400 in Höhe von bis zu 15.000,00 € für die Variantenuntersuchung zum Neubau oder Sanierung des Gebäudes einschließlich der Außenanlagen der Kindertagesstätte „Pumuckl“ in Gröbzig.