Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Quellendorf beschließt gemäß § 44 Abs. 2 GO LSA i.V.m. §§ 94 und 97 Abs. 1 GO LSA vom 5. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 20.02.2008 (GVBL. LSA S. 40) über überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1300.9352 in Höhe von 37.000,00 € zur Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.