Sitzung: 22.08.2008 Gemeinderat Wieskau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WIE/033/2008
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde Wieskau zu dem Bauantrag „Errichtung Bestattungsinstitut“ der Bauherrin Annett Rabe, Hohnsdorfer Straße 9, Flurstücke22, 8032, 8033 der Flur 1 in der Gemarkung Wieskau.
Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.