Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz beschließt auf der Grundlage des § 36 BauGB, dass die Gemeinde Schortewitz dem Antrag des Herrn Gerhard Meyer auf Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 (2) BauGB für den  Bauantrag des Bauherrn Gerhard Meyer „Erweiterung der Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes zum Stall zur Haltung und Aufzucht von Schweinen (Jungsauen und Mastschweine) mit einer Belegung von 18 Großvieheinheiten (GV) incl. Anbau Wirtschaftsgang“ auf dem Flurstück 79 der Flur 1 in der Gemarkung Schortewitz  im Geltungsbereich  der von der Gemeinde Schortewitz gemäß §§ 14 und 16 BauGB beschlossenen Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der ehemaligen Zuckerfabrik“ der Gemeinde Schortewitz nicht entspricht, da dem Antrag überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen, so dass entsprechend § 14 (1)   BauGB Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB nicht durchgeführt werden dürfen. Das Erteilen der Ausnahme von der Satzung über die Veränderungssperre würde das Erreichen der angestrebten Planungsziele gefährden.