Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der derzeit geltenden Fassung trifft der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 02.03.2008 in der Gemeinde Schortewitz:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig.