Sitzung: 03.06.2008 Gemeinderat Schortewitz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SCHOR/023/2008
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der derzeit geltenden Fassung trifft der Gemeinderat der Gemeinde Schortewitz folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 02.03.2008 in der Gemeinde Schortewitz:
Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig.