Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), dass die Stadt Gröbzig zu  dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ der Gemeinde Edderitz keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.