Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss: EGSA-SR-10-01/2024

  1. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die in der Anlage 1 aufgezeigten Potentialflächen Wind, innerhalb der Flächenkulisse der Stadt Südliches Anhalt, als Suchraum für die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg. Die Suchräume sollen der Umsetzung des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG) dienen und sollen in den Entwurf des Sachlichen Teilplan Wind 2027 eingebracht werden.

Der vorgegebene Suchraum gilt über den Zeitraum der oben genannten Planungsabsichten zum Sachlichen Teilplan Wind 2027 hinaus und stellt gleichzeitig den Suchraum für die Anforderungen an das WindBG 2032 bzw. zur Fortschreibung oder Neuaufstellung eines folgenden Sachlichen Teilplan Wind 2032 oder ähnliches dar.

Gleichzeitig ist Nummer 1 dieses Beschlusses das Ergebnis der Abwägung der durch die regionalen Planungsgemeinschaft vorgelegten Planungsabsichten.

Unter Abwägung und Berücksichtigung aller bisher vorgebrachten Belange ist das Abwägungsergebnis in der Anlage 1 und in der Tabelle dargestellt.

  1. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt unter Berücksichtigung des Absatzes 1 die in der Tabelle angegebenen maximalen Flächengrößen für die Ausweisung von Windeignungsgebieten bzw. Vorranggebieten für Windeignung in der Stadt Südliches Anhalt. Es gelten die Angaben der Spalten unter Stadt Südliches Anhalt. Änderungen und Abweichungen bedürfen einer erneuten Beschlussfassung.

Windpark

Suchräume Südliches Anhalt

RPG (ha

Stadt Südliches Anhalt (ha)

Bestand

A

E

R

Neu

Bestand

E

R

Neu

Gröbzig (5)

 

 

 

 

77

 

 

 

40

Grö-Piet-Wer-Edd (Neu 1)

 

 

 

 

60

 

 

 

30

Hinsdorf (R3)

 

 

 

213

 

 

 

76

 

Quellendorf

77

1

 

 

 

77

 

 

 

Quellendorf (7)

 

 

 

 

81

 

 

 

 

Quellendorf (E6)

 

 

31

 

 

 

 

 

 

Prosigk (Neu 2)

 

 

 

 

53

 

 

 

60

Trebbichau

198

25

 

 

 

198

 

 

 

Trebbichau (E14)

 

 

0

 

 

 

 

 

 

Weißandt-Gölzau

67

89

 

 

 

67

 

 

 

Weißandt-Gölzau (E16)

 

 

11

 

 

 

 

 

 

Weißanddt-Gölzau Verbindung

 

 

4

 

 

 

 

 

 

Weißandt-Gölzau Ost (R2)

 

 

 

163

 

 

 

 

60

Wörbzig

42

85

 

 

 

42

 

 

 

Wörbzig West (E17)

 

 

12

 

 

 

12

 

 

Wörbzig Ost (E18)

 

 

12

 

 

 

12

 

 

Gr.Badegast

 

 

 

 

46

 

 

 

 

 

384

200

70

376

317

384

24

76

190

Summe in ha

1347

674

Bestand

384

384

Außerhalb v. WE

200

0

Zubau in ha

763

290

Entspricht einem
Flächenbeitragswert

7,03%

3,52%

3. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt legt für die in der Tabelle 

    angegeben Flächengrößen die Festlegung Rotor out fest.

 

4. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt zur Absicherung des allgemeinen Unschärfebereiches der durch die Regionalplanung ausgewiesenen beziehungsweise auszuweisenden Windeignungsgebiete oder Vorranggebiete die konsequente Anwendung der kommunalen Bauleitplanung.

In der kommunalen Bauleitplanung ist der bisher immer durch die Regionalplanung großzügig angewandte Unschärfebereich mit einem Radius von 100 m zu sichern.

Dazu ist der Geltungsbereich der Bauleitplanung 100 m größer als die Windeignungs- oder Vorrangfläche festzulegen. Innerhalb des 100 m Radius sind Baufenster mit einer Festsetzung zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht zugelassen, Nebenanlagen entgegen schon.

5. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die am 26.05.2023 der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg übergebene Stellungnahme zum geplanten Entwurf (Anlage 3).

 

6. Da der Sachliche Teilplan Wind 2018 dem Vorhaben der Sektorenkopplung entgegensteht, wird die Verwaltung beauftragt ein Zielabweichungsverfahren bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg zu beantragen.