TOP Ö 9.5: Beschluss über die Zwischenabwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Windpark Trebbichau an der Fuhne" der Gemeinde Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 "Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau" der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB - Abwägungsbeschluss zur Zwischenabwägung
Sitzung:21.11.2023 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat die
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ der Gemeinde
Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt und gleichzeitige
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie
Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt geprüft und stimmt
den in der Anlage 1 zu diesem Beschlussvorschlag enthaltenen
Abwägungsvorschlägen zur Zwischenabwägung zu.
Das Planungsbüro wird ermächtigt, das Ergebnis der
Abwägung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
mitzuteilen.