Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: EGSA/160/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-93-06/2023 |
Der
Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Reupzig“ der Stadt Südliches
Anhalt. Der
räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe
von ca. 10.000 m². Er umfasst eine Teifläche des Flurstücks 231 der Gemarkung
Reupzig, Flur 1 (s. auch Anlage): Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. |