Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-92-06/2023

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Scheuder 2“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 10.000 m². Er umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Scheuder (s. auch Anlage):

 

Flur 4:             20 und 21 (jeweils teilweise)

Flur 5:             52 und 1007 (jeweils teilweise)

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.