Der Stadtrat
beschließt auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines gemeinsamen
Flächennutzungsplans der Stadt Südliches Anhalt.
Der
räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans umfasst
das gesamte Gebiet der Stadt Südliches Anhalt mit einer Größe von ca. 193,1
km². Dazu gehören die Gemarkungen:
Cosa,Edderitz,
Fraßdorf, Glauzig, Gnetsch, Görzig Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf,
Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast,
Riesdorf, Reupzig, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Wieskau,
Weißandt-Gölzau, Wörbzig und Zehbitz.
Die
Verwaltung wird beauftragt:
- den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen und
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und
diese ortsüblich bekannt zu machen.
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