Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2
Vorlage: EGSA/137/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-71-06/2023 |
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Stadt Südliches Anhalt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Südliches Anhalt mit einer Größe von ca. 193,1 km². Dazu gehören die Gemarkungen: Cosa,Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Gnetsch, Görzig Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Riesdorf, Reupzig, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Wieskau, Weißandt-Gölzau, Wörbzig und Zehbitz. Die Verwaltung wird beauftragt:
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