Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-71-06/2023

Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Südliches Anhalt mit einer Größe von ca. 193,1 km². Dazu gehören die Gemarkungen:

Cosa,Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Gnetsch, Görzig Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Riesdorf, Reupzig, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Wieskau, Weißandt-Gölzau, Wörbzig und Zehbitz.

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.