Sitzung: 26.09.2023 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Vorlage: EGSA/160/2023
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 10.000 m². Er umfasst eine Teifläche des Flurstücks 231 der Gemarkung Reupzig, Flur 1 (s. auch Anlage): Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss: |
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