Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 10.000 m². Er umfasst eine Teifläche des Flurstücks 231 der Gemarkung Reupzig, Flur 1 (s. auch Anlage):

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Beschluss: