Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Meilendorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 14.000 m². Er umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Meilendorf, (s. auch Anlage):

Flur 2:              146, 147, 148, 149 150, 151 und 1021 (jeweils teilweise)
Flur 3:              14 und 15 (jeweils teilweise)

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Beschluss: