Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: EGSA/164/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-97-06/2023 |
Der
Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Großbadegast“ der Stadt
Südliches Anhalt. Der
räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe
von ca. 6.000 m². Er umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung
Großbadegast, Flur 2 (s. auch Anlage): Flurstücke
127, 128, 129, 130, 131, 138/1, 141, 144 und 145 (jeweils teilweise) Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. |