Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: EGSA/161/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-94-06/2023 |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Heizzentrale Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 21.000 m². Er umfasst die folgenden
Flurstücke der Gemarkung Zehbitz, Flur 2 (s. auch Anlage): 64 und 264 (jeweils teilweise) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |