Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-90-06/2023

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Quellendorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 11.000 m². Er umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1032 der Gemarkung Quellendorf, Flur 3 (s. auch Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.