Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans „Heizzentrale Hinsdorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 13.000 m². Er umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hinsdorf, Flur 1 (s. auch Anlage):

 

Flurstücke 66 und 67/5 (jeweils teilweise)

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Beschluss: