Sitzung: 26.09.2023 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Vorlage: EGSA/161/2023
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Heizzentrale Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 21.000 m². Er umfasst die folgenden
Flurstücke der Gemarkung Zehbitz, Flur 2 (s. auch Anlage): 64 und 264 (jeweils teilweise) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss: |
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