Sitzung: 11.10.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: EGSA/155/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-88-06/2023 |
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Der
Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark
Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt.
Der
räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die
folgenden Flurstücke der Gemarkung Zehbitz (s. auch Anlage):
Teilfläche
1: Flur 7; Flurstücke 54, 55
Teilfläche
2: Flur 7; Flurstücke 34, 35, 36, 39, 40, 41, 42, 43, 44
Teilfläche
3: Flur 7; Flurstücke 12, 14, 15, 16, 18
Die Verwaltung wird beauftragt:
- den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.
1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
- die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung
durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.