Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-83-06/2023

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Reupzig (s. auch Anlage):

Teilfläche 1:               Flur 5, Flurstücke 48 und 1004

Teilfläche 2:               Flur 6, Flurstücke 9, 10 und tlw. 16

Teilfläche 3:               Flur 6, Flurstücke 11, 12, 13 und 14

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.