Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-81-06/2023

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Quellendorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Quellendorf (s. auch Anlage):

Teilfläche 1: Flur 4; Flurstücke 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Teilfläche 2: Flur 1; Flurstücke 112, 113/1, 113/2, 115, 116, 117

Teilfläche 3: Flur 3; Flurstücke 50, 51, 52, 53

Teilfläche 4: Flur 3; Flurstück   55

Teilfläche 5: Flur 3; Flurstück   82

Teilfläche 6: Flur 3; Flurstücke 78, 79, 80

Teilfläche 7: Flur 4; Flurstücke 26, 27, 28/3

Teilfläche 8: Flur 4; Flurstücke 22, 23, 24

Teilfläche 9: Flur 4; Flurstück   20

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.