Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-75-06/2023

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Fraßdorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fraßdorf (s. auch Anlage):

Flur 2: Flurstücke 28, 29, 30, 50 (teilw.), 51, 52, 53, 54, 55, 56

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich bekannt zu machen.