Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt in Abänderung des Beschlusses EGSA/192/2017 vom 03.07.2019 für die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 für den Fall eines positiven Überschusses des ordentlichen Ergebnisses die Erhöhung der Bildung einer Sonderrücklage für investive Zwecke von bisher 15 v.H. auf 50 v.H. des ermittelten Überschussbetrages.