Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Riesdorf“ der Stadt Südliches Anhalt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Riesdorf (s. auch Anlage):
Teilfläche 1: Flur 1, Flurstücke 126 und 127
Teilfläche 2: Flur 1, Flurstück 281
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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