Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Meilendorf“ der Stadt Südliches Anhalt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Meilendorf (s. auch Anlage):
Flur 1, Flurstücke 53 und 54
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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