Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 11

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-27-02/2023

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Fraßdorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fraßdorf (s. auch Anlage):

Flur 2:              Flurstücke 28, 29, 30, 50 (teilw., 51, 52, 53, 54, 55, 56)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.