Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 11

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-33-02/2023

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Zehbitz“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Zehbitz (s. auch Anlage):

Teilfläche 1:    Flur 7, Flurstücke 54 und 55

Teilfläche 2:    Flur 7, Flurstücke 34 bis 36 sowie 39 bis 44

Teilfläche 3:    Flur 7, Flurstücke 11 bis 19

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.