Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 11

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-31-02/2023

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs­plans „Solarpark Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Reupzig (s. auch Anlage):

Teilfläche 1:    Flur 5, Flurstücke 48, 1004

Teilfläche 2:    Flur 6, Flurstücke 9, 10, 16 teilw.

Teilfläche 3:    Flur 6, Flurstücke 11, 12, 13, 14

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschluss: