Sitzung: 29.03.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 11
Vorlage: EGSA/030/2023
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-31-02/2023 |
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Reupzig“ der Stadt Südliches Anhalt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Reupzig (s. auch Anlage):
Teilfläche 1: Flur 5, Flurstücke 48, 1004
Teilfläche 2: Flur 6, Flurstücke 9, 10, 16 teilw.
Teilfläche 3: Flur 6, Flurstücke 11, 12, 13, 14
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss: |
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