Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 10

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-30-02/2023

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Quellendorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Quellendorf (s. auch Anlage):

Teilfläche 1:    Flur 3, Flurstücke 78, 79, 80, 82

Teilfläche 2:    Flur 4, Flurstücke 20, 22, 23, 24, 26, 27, 28/3

Teilfläche 3:    Flur 4, Flurstücke 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Teilfläche 4:    Flur 3, Flurstücke 50, 51, 52, 53, 55

Teilfläche 5:    Flur 1, Flurstücke 112, 113/1, 113/2, 115, 116, 117

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.