Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 10

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-29-02/2023

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Prosigk“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst lediglich das Flurstück 2 der Flur 2 der Gemarkung Prosigk (s. auch Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen