Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 9

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-26-02/2023

 

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Solarpark Hinsdorf“ der Stadt Südliches Anhalt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hinsdorf (s. auch Anlage):

Teilfläche 1:                 Flur 1, Flurstücke 56/3, 56/4, 56/5, 56/6

Teilfläche 2:                 Flur 1, Flurstück 64

Teilflächen 3 und 4:    Flur 2, Flurstück 143

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.