Beschluss: |
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Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“ im Ortsteil Wieskau der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B sowie der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
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den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/22 bestehend aus der Planzeichnung, den
Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen
sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
- Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekannt zu machen.
Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro wird ermächtigt,
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbar- gemeinden
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und
am Verfahren zu beteiligen.