Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 1

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-04-01/2023

 

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/22 „Sondergebiet PVA Kiesgrube Wieskau“  im Ortsteil Wieskau der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B sowie der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

-       den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/22 bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

-       Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro wird ermächtigt,

 

-       die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbar-      gemeinden deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind      nach § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und am Verfahren zu beteiligen.