Sitzung: 25.01.2023 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 1
Vorlage: EGSA/211/2022
Das Planungsbüro wird ermächtigt, das Ergebnis der Abwägung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, sowie den Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB mitzuteilen. Der Beschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen. |
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