Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 20

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 23.08.2022.

 

Die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 23.08.2022 wird gebilligt.