Sitzung: 21.09.2022 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 1
Vorlage: EGSA/147/2022
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt billigt den Entwurf der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes Großbadegast, bestehend aus der Planzeichnung in der
Fassung vom 30.05.2022 sowie dem Entwurf der Begründung Teil I und Teil II -
Umweltbericht in der Fassung vom 30.05.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, -
den
Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Großbadegast nach
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen -
Ort
und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekannt zu machen. Das vom Vorhabenträger beauftragte
Planungsbüro wird ermächtigt, -
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2
Satz 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigten und ihnen die
erforderlichen Unterlagen für die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2
BauGB mit der Bitte um Stellungnahme zuzuschicken. |