Sitzung: 13.09.2022 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/146/2022
Beschlussvorschlag: |
Der
Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 10 Abs. 1
BauGB den vorzeitigen
Bebauungsplan Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches
Anhalt, Ortsteil Görzig, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 23.08.2022. Die
dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 23.08.2022
wird gebilligt. |