Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Edderitz, Maasdorf,
Piethen und Wieskau in der Gemarkung Wieskau gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen
Monat. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, sowie von den Nachbargemeinden Stellungnahmen zum
Vorentwurf eingeholt
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Geltungsbereich umfasst die Fläche der ehemaligen Kiesgrube in
Wieskau, die Flurstücke 224, 225, 226 und Teilbereiche der Flurstücke 220, 221,
222 und 223, Flur 1, Gemarkung Wieskau.