Sitzung: 29.06.2022 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: EGSA/104/2022
Beschlussvorschlag: |
|
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 02/22 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kiesgrube Wieskau“ im Ortsteil Wieskau der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für einen
Monat. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, sowie von den Nachbargemeinden Stellungnahmen zum
Vorentwurf eingeholt. Die frühzeitige Beteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Geltungsbereich umfasst die Fläche der ehemaligen Kiesgrube in
Wieskau, die Flurstücke 224, 225, 226 und Teilbereiche der Flurstücke 220, 221,
222 und 223, Flur 1, Gemarkung Wieskau.
|
|