Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt billigt den Entwurf des
vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“
der Stadt Südliches Anhalt, Ortsteil Görzig, bestehend aus der
Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung
vom 10.03.2022 sowie dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der
Fassung vom 10.03.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt,
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den Entwurf des vorzeitigen
Bebauungsplanes Nr. 01/20 „An der Radegaster Straße“ der Stadt Südliches
Anhalt, Ortsteil Görzig nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen
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Ort und Dauer der Auslegung
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, ortsüblich bekannt zu machen.
Das vom Vorhabenträger beauftragte
Planungsbüro wird ermächtigt,
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die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der
Auslegung zu benachrichtigten und ihnen die erforderlichen Unterlagen für
die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um
Stellungnahme zuzuschicken.
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