Sitzung: 14.12.2021 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: EGSA/172/2021
Beschlussvorschlag: |
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Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
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